Unser Haus

An dieser Stelle möchten wir den Bau unseres Hauses dokumentieren. Natürlich sind wir nicht die ersten, einzigen noch die letzten, die einen Hausbau in Angriff nehmen. Außerdem gibt es wahrscheinlich nichts, was nicht bei irgendeinem Hausbau schon mal passiert ist. Aber zum einen ist das auch eine Dokumentation für uns selbst und zum anderen gibt es wahrscheinlich auch keine zwei Bauvorhaben mit der gleichen Kombination der Ereignisse.

Leider haben wir mit der Dokumentation relativ spät angefangen, so daß die Zeit bis etwa Mitte Juni 2004 nur zusammenfassen beschrieben wird. Da es in dieser Zeit hauptsächlich um die Planung und das Warten auf die Mühlen der Bürokratie ging, gibt es auch keine Bilder hierzu.

Die Vorgeschichte

Seit 1995 leben wir nun schon im badischen Forst. Nach etwa fünf Jahren in unserer ersten gemeinsamen Wohnung in Karlsruhe waren wir sehr glücklich, die Neubau-Doppelhaushälfte mit Garten mieten zu können. Trotz der belebten Landstraße hinter unserem Garten fühlten wir uns hier ziemlich schnell wohl und heimisch. Das liegt insbesondere auch an dem tollen Verhältnis mit den Nachbarn. Auch mit unseren Vermietern hatten wir von Anfang an ein gutes Verhältnis. Eigentlich gab es also nicht unbedingt Gründe, ans Bauen zu denken.

Allerdings stellte sich mit der Zeit das Gefühl ein, eigene Ideen verwirklichen zu müssen. Hinzu kam, daß es mit den Jahren einige Ecken und Punkte gab, wo wir uns etwas mehr Platz oder einfach eine andere Gestaltung gewünscht hätten.  Andererseits fiel uns der Gedanke schwer, aus dem Sperlingweg wegziehen zu müssen. Eine Option, die wir dann ins Auge faßten war, auf die Erschließung des Baugebietes auf der anderen Seite der Landstraße zu warten. Mehrfaches Nachfragen ergab jedoch keinen definitiven Starttermin. Was also tun?

Kurioserweise steht die von uns gemietete Doppelhaushälfte bis heute alleine. Die zweite Hälfte existierte nicht, das Grundstück gehörte auch nicht unserem Vermieter. Allerdings waren wir lange Zeit nicht auf den Gedanken gekommen, hier weiter nachzuforschen. Wir waren eigentlich der Meinung, daß bei der gegebenen Grundstücksgröße mit dem von uns bewohnten Haus bereits das maximal Mögliche ausgenutzt sei.

Erst einige Überlegungen und einiges Nachmessen ergaben Optionen für eine andere Gestaltung.

Somit rückte das Grundstück neben uns, das wir bisher immer als Unkrautbeet, Parkplatz und Durchgang für Fahrradfahrer und Fußgänger angesehen hatten, dann doch in das Blickfeld unseres Interesses. Oft hatten wir uns mit unseren Nachbarn unterhalten, wie man den an das Grundstück kommen könnte. Eine entsprechende Anfrage bei der Gemeinde blieb erfolglos, da die Information über den Eigentümer von der Gemeinde nicht herausgegeben werden darf.

Das Objekt der Begierde

Letztlich kam uns dann Ende 2003 der Zufall zu Hilfe. Wie wir im Nachhinein von Hermann erfuhren, mähte eines schönen Tages ein Mann das halbmeterhohe Unkraut auf dem ansonsten leeren Grundstück. Hermann sprach den Mann an und erfuhr, daß das Grundstück dem Inhaber eines Bauunternehmens in Bruchsal gehörte.

Nach einiger Bedenkzeit konnte ich mich dazu durchringen, einen Brief an die eruierte Adresse des Bauunternehmens zu schreiben. Und was wir nicht für möglich gehalten hatten, nach einiger Zeit bekamen wir eine positive Antwort.

Recht schnell vereinbarten wir ein Treffen mit dem Besitzer und ebenso schnell wurden wir uns handelseinig. Das war noch im Dezember 2004.

Von da an ging es allerdings nicht mehr so schnell.

Der Grundstückskauf

Das erste Problem war, daß die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück hatte, sollte das Grundstück nicht innerhalb von fünf Jahren bebaut worden sein und dann aber verkauft werden. Dieser Fall war nun eingetreten. Zum Glück nahm der Eigentümer von sich aus mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf und erreichte, daß das Vorkaufsrecht ersetzt werden sollte durch eine Verpflichtung der Käufer, also uns, noch im Jahr 2004 mit der Bebauung des Grundstücks zu beginnen und die Baumaßnahmen im Jahr 2005 zu beenden. Da wir eh nichts anderes vor hatten, waren wir natürlich mit dieser Regelung einverstanden.

Anfang März hatten wir dann endlich einen Vertragsentwurf in den Händen. Allerdings konnte der Notariatstermin erst Mitte März stattfinden, da aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen wir uns zehn Tage Zeit nehmen mußten, um das Vertragswerk zu studieren, in uns zu gehen, das Für und Wider abzuwägen und was man auch immer in dieser Zeit so tun sollte.

Voller Erwartung saßen wir dann also am 17. März beim Notar in Bruchsal. Auch ein Vertreter der Gemeinde war anwesend, um die Änderung der Ansprüche der Gemeinde Forst zu bestätigen.

Dann kam allerdings der nächste Rückschlag. Das Bauunternehmen als Eigentümerin des Grundstücks hatte zwischenzeitlich seine Rechtsform geändert. Dies war bereits im Handelsregister eingetragen, allerdings fehlte die Umtragung des Namens des Eigentümers des Unternehmens (obwohl es sich um die selbe Person handelt). Also war nun der Bauunternehmer nur als "Vertreter ohne Vertretungsmacht" anwesend. Daher konnte der Vertrag zwar mit entsprechenden Anpassungen von allen unterschrieben werden, war allerdings noch nicht gültig. Auf meine Frage hin, wie lange es denn nun dauern konnte bis die ca. drei benötigten Unterschriften beisammen und damit dann die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden könne, meinte der Notar, daß dies schon so einige Wochen gehen könne! Was ich erst für einen Scherz hielt, stellte sich später tatsächlich als Bestätigung aller Vorurteile gegen deutsche Bürokratie heraus. Es sollte bis zum 10. Mai dauern, bis die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war. Das Finanzamt war da allerdings deutlich schneller. Bereits zwei Wochen nach dem Notariatstermin hatten wir den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Interessant dabei war, daß eigentlich zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag wegen der fehlenden Unterschriften noch gar nicht rechtsgültig war.

Mit der Auflassungsvormerkung konnte dann der zweite Teil des Prozesses starten, nämlich die Überweisung des Kaufpreises, der Bestätigung des Eingangs des Kaufpreises durch den Vorbesitzer gegenüber dem Notar, die Mitteilung des Notars, daß der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde und schließlich der Austausch der Auflassungsvormerkung durch den eigentlichen Grundbucheintrag. Dies alles zusammen mit diversen Rechnungen für die Bestätigungen, Grundbucheinträge etc. Kurze fünf Wochen später erhielten wir dann den Grundbuchauszug, in dem nun wir als Eigentümer eingetragen waren.

... wird fortgesetzt

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